BMBF fördert Marketing-Maßnahmen im Themenfeld Zukunftsstadt im Rahmen der Initiative "Werbung für den Innovationsstandort Deutschland": Zielland u.a. Kolumbien

Bewerbungsschluss: 03. Mai 2016

Anbieter: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage:
Bereits heute leben mehr Menschen in Städten als in ländlichen Regionen. In wenigen Jahren werden zwei von drei Menschen auf der Erde in Städten leben. Die steigende Stadtbevölkerung geht einher mit wachsendem Energie- und Ressourcenverbrauch in Städten. Städte und urbane Lebensräume haben daher für die Bewältigung der großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts eine Schlüsselfunktion. Aufgrund des erheblichen und stetig weiter steigenden Anpassungsbedarfs und auch aufgrund der vielfältigen Betroffenheit der Städte durch den Klimawandel sind alle gesellschaftlichen Akteure und alle Politikfelder disziplinübergreifend gefragt und müssen konzeptionell und praktisch zusammengeführt werden.
 
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung in ihrer aktuellen Hightech-Strategie 2020 das Zukunftsprojekt "Die CO2-neutrale, energieeffiziente und klimaangepasste Stadt" formuliert. Ziel der Hightech-Strategie ist es dabei, einen Leitmarkt für nachhaltige Stadtsysteme für die Zukunft zu schaffen, die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu vertiefen und die Rahmenbedingungen für Innovationen weiter zu verbessern.
 
Vor diesem Hintergrund wurde das Thema Zukunftsstadt im Jahr 2015 bereits als Thema für das nationale Wissenschaftsjahr aufgegriffen. Als internationale Fortführung des nationalen Wissenschaftsjahres widmet sich nun auch die internationale Forschungsmarketingkampagne "Zukunftsstadt" diesem Thema.
 
In der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung ist die Werbung für den Innovationsstandort Deutschland als eine Querschnittsaufgabe verankert. Internationale Forschungsmarketingkampagnen sind eine Säule dieser Initiative. Ziel der Kampagnen ist es, durch gezielte Marketingaktivitäten gemeinsam mit Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, forschungsintensiven Unternehmen und KMU¹ sowie weiteren Akteuren die Stärken Deutschlands im Ausland in Forschung und Entwicklung (FuE) sowie Aus- und Weiterbildung international zu vermarkten.
 
"Zukunftsstadt" konzentriert sich im Rahmen dieser Kampagne auf die folgenden vier Themenfelder (in Anlehnung an die strategischen Leitthemen der Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (FINA) Zukunftsstadt):
Energie, Ressourcen und Infrastruktursysteme
Mobilität und Warenströme
Daten, Informationsgrundlagen und Wissensvermittlung
Schnittstellentechnologien.
 
Zielländer der Kampagne sind China, die USA, Indien, Vietnam und Kolumbien.
 
Ziel der Kampagne ist es, das Bild von Deutschland im Ausland als attraktives Land für Forschung, Bildung und Innovation positiv zu beeinflussen, aktiv zu steuern und Alleinstellungsmerkmale herauszustellen (Image) sowie für die Zielgruppe im Ausland relevante Zugänge zum Forschungsstandort Deutschland sichtbar zu machen (Bekanntheit).
 
Dabei werden zwei Zielrichtungen unterschieden:
Export deutscher Systemlösungen/Präsentation Deutschlands als Systemanbieter und
Gewinn internationaler Experten/Fachwissen.
 
Diese Bekanntmachung richtet sich an Verbünde/Netzwerke, die in den oben genannten Themenfeldern an innovativen Lösungen für die Städte der Zukunft forschen und die mit gezielten Marketingmaßnahmen einen Beitrag zur Erreichung der oben genannten Ziele der Kampagne "Zukunftsstadt" leisten können.

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)2 des BMBF². Ein Rechts­anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Gegenstand der Förderung: 
Zur Erreichung der oben genannten Ziele sollen innovative, zielgruppen- und themenspezifische Marketingmaßnahmen gefördert werden, die in ein gemeinschaftliches Konzept des jeweiligen Verbundes/Netzwerks eingebettet sind.
 
Mögliche Partner für die Verbünde/Netzwerke sind deutsche universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, FuE-orientierte Unternehmen, Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften sowie Medienpartner. Weitere Partner, wie z. B. Stiftungen, Stadtplaner, können ebenfalls eingebunden werden. Es gibt keine Mindestpartnerzahl, jedoch ist es vorteilhaft, möglichst Partner aus den verschiedenen Bereichen (Wissenschaft/Industrie/Gebietskörperschaft/Medien) einzubinden. Eine Bewerbung von exzellenten Netzwerken mit einer reduzierten Partnerstruktur ist ebenfalls möglich. Im Antrag sollte der Netzwerkcharakter sowie der Mehrwert der Zusammenarbeit im Verbund deutlich herausgestellt werden.
 
Die Marketingmaßnahmen sollten unter Berücksichtigung der beiden Aspekte Image und Bekanntheit des Forschungsstandorts Deutschland auf eine oder beide der definierten Zielrichtungen – Export deutscher Systemlösungen und Gewinn internationaler Experten/Fachwissen – ausgerichtet sein.
 
Zur Steigerung der Erfolge deutscher Einrichtungen können folgende zielgruppenspezifische Aktivitäten gefördert werden:
Marketingmaßnahmen zur Präsentation des Verbunds/Konsortiums bei der Zielgruppe im Ausland (z. B. Beteiligung an Fachmessen und Kongressen, Roadshows, Travelling Conferences)
Maßnahmen zur Identifizierung und gezielten Ansprache geeigneter ausländischer Netzwerke sowie Kooperationspartner im Themenfeld Zukunftsstadt (z. B. Delegationsreisen, Partnering-Events, Workshops, Durchführung von Direktmarketing-Maßnahmen wie Newsletter, Webseiten, Informationsmaterialien)
Marketingmaßnahmen zur Unterstützung des Auf- und Ausbaus eines eigenen strategischen internationalen Netzwerkes sowie Maßnahmen zur Akquise von anwendungsbezogenen FuE-Projekten
Marketingmaßnahmen zur Rekrutierung von qualifiziertem Personal für Deutschland.
 
Netzwerke können Marketingaktivitäten auch nur in einzelnen der in Nummer 1.1 genannten Schwerpunktländer durchführen. Sollten aus inhaltlichen Gründen Marketingaktivitäten darüber hinaus in weiteren Ländern für einzelne Verbünde/ Netzwerke sinnvoll sein, ist unter Umständen auch eine Förderung für Aktivitäten in anderen Ländern möglich. Die Einbindung weiterer Länder sollte im Konzept dargestellt und begründet werden.
 
Die Antragsteller sollen verschiedene geeignete Maßnahmen zu einem strategischen Marketinggesamtkonzept bündeln. Dieses wird im Rahmen der ausgewählten Projekte während der Kampagnendauer von 18 Monaten umgesetzt.
 
Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden keine Maßnahmen zur Exportförderung unterstützt.

Zuwendungsempfänger: 
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
 
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
 
Zuwendungsvoraussetzungen: 
Die Aktivitäten im Rahmen der Kampagne "Zukunftsstadt" werden in die übergeordnete Initiative "Research in Germany – Land of Ideas" eingebunden, mit der für den Innovationsstandort Deutschland in seiner Gesamtheit geworben wird. Hierunter fallen u. a. BMBF-Messegemeinschaftsstände auf ausgewählten Leitmessen und Kongressen sowie die ­Erstellung übergreifender, zielgruppenspezifischer Marketingmaterialien (Broschüren, Internetportal etc.). Neben den von den Netzwerken geplanten Aktivitäten ist auch eine Einbindung in diese übergeordneten Aktivitäten bzw. eine Zulieferung von Inhalten möglich.
 
Sowohl bei öffentlichen Auftritten der Netzwerke/Verbünde im Rahmen der Kampagne als auch bei den im Zusammenhang mit der Kampagne erstellten Marketingmaterialien muss erkennbar sein, dass es sich um ein Projekt der BMBF-Kampagne handelt (Verwendung der Wort-Bild-Marke "Research in Germany – Land of Ideas" sowie gegebenenfalls weiterer Wort-Bild-Marken).
 
Darüber hinaus wird die Teilnahme an einer Kick-off-Veranstaltung zu Beginn der Kampagne sowie an einem abschließenden Evaluierungsworkshop am Ende der Kampagne vorausgesetzt.
 
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
 
Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung: 
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse und in der Regel mit ­maximal 100 000 Euro je Verbund sowie für die maximale Dauer von 18 Monaten gewährt werden. Ein Partner des Verbundes fungiert als Koordinator. Koordinatoren können Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein. Der Koordinator beantragt die Gelder für den Verbund und ist für die korrekte Abwicklung der Zuwendung zuständig.
 
Der Koordinator kann für seinen eigenen Aufwand z. B. Personal-, Sach-, und Reisemittel abrechnen. Die Partner im Verbund erhalten für ihre Aufwände eine Aufwandsentschädigung vom Koordinator erstattet (z. B. festgelegte Stundensätze nach Maßgabe der Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis zur Position 0835 (Honorarvergütungen), Reisemittel nach dem Bundesreisekostengesetz etc.).
 
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei einer Förderung auf Ausgabenbasis können keine Gemeinkosten beantragt und gefördert werden.
 
Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung des Koordinators und der teilnehmenden Partner.
 
Da es sich bei der Förderung im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht um ein originäres Forschungsvorhaben im Sinne der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis handelt, kann keine Projektpauschale an Universitäten und Universitätskliniken gewährt werden.
 
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
 
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
  
Ansprechpartner sind:
Fachliche Ansprechpartnerin:
 
Hanna Pletziger
Telefon: +49 2 28/38 21-20 06
Telefax: +49 2 28/38 21-14 44
E-Mail: Hanna.Pletziger@dlr.de
 
Administrative Ansprechpartnerin:
Inna Krieger
Telefon: +49 2 28/38 21-20 14
Telefax: +49 2 28/38 21-14 44
E-Mail: Inna.Krieger@dlr.de
 
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
 

Links:

Die vollständige Ausschreibung mit weiterführenden Informationen zu Zuwendungsvoraussetzungen, zum Förderverfahren, Kontaktpersonen und mehr finden Sie hier.

 

BMBF: www.bmbf.de

Internationales Büro: www.internationales-buero.de