Aufforderung zur Antragstellung für deutsch-argentinische Kooperationsaufenthalte
Auf Basis des Abkommens zwischen der DFG und dem Consejo Nacional de Investigaciones Cientificas y Técnicas (CONICET) können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Anträge für Kooperationsaufenthalte stellen. Die Anträge sollen sowohl bei der DFG als auch bei CONICET nach den jeweils gültigen Richtlinien eingereicht werden. Auf deutscher Seite können alle Forscherinnen und Forscher einen Antrag stellen, die nach den Regeln der DFG antragsberechtigt sind. Der argentinische Partner muss als Kooperationspartner im DFG-Antrag benannt und der wissenschaftliche Mehrwert der Zusammenarbeit verdeutlicht werden. Für das Antrags- und Begutachtungsverfahren sowie für die Kostenstellen gelten die Richtlinien der DFG.
Link: Ausschreibungen der DFG