Bewerbungsschluss: 31. Juli 2013
Anbieter: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung; Richtlinien zur Förderung der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern des Asiatisch-Pazifischen Raums und der Region Lateinamerika und Karibik in der Forschung
Zielgruppe: Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen, und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen)
Mit der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung geht die Bundesregierung auf Anforderungen der Globalisierung ein.
Ziel der Fördermaßnahmen ist es, die Zusammenarbeit mit Partnern aus Ländern des Asiatisch-Pazifischen Raums und der Region Lateinamerika und Karibik zu fördern, mit denen bisher Kontakte und Kooperationen nicht oder nur in geringem Umfang vom BMBF unterstützt wurden. Die Fördermaßnahme soll deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen als Anreiz dienen, entsprechend ihren wissenschaftlichen Stärken und ihrer Problemlösungskompetenz, neue Kooperationsansätze mit Partnereinrichtungen in Entwicklungsländern des Asiatisch-Pazifischen Raums und Lateinamerikas zu erarbeiten.
Gefördert werden prioritär Vorhaben in den Bereichen:
• Gesundheitsforschung (Epidemiologie etc.)
• Biotechnologie, inkl. Biodiversität
• Umweltforschung mit Schwerpunkt Umwelttechnologien, Energie, Wasser, Klima und Meeresforschung
• Ingenieurwissenschaften (u. a. Maschinenbau, Bauwesen, Logistik)
• Informations- und Kommunikationstechnologien
Weitere thematische Bereiche können gefördert werden, wenn ein besonderes spezifisches Interesse der Partnerländer oder Deutschlands dargestellt werden kann. Zur Anbahnung neuer Kontakte, bzw. zur Vertiefung bestehender Kontakte zu interessanten Partnern in den genannten Zielländern ist die projektbezogene Unterstützung von Sondierungs- und Anbahnungsmaßnahmen inklusive Expertentreffen / Workshops vorgesehen.
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen, und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)).
An den geplanten Aktivitäten muss zusätzlich zum deutschen Antragsteller mindestens eine wissenschaftliche Einrichtung bzw. ein KMU aus den Zielländern beteiligt sein.
Die beantragte Gesamtzuwendung pro Projekt kann in der Regel bis zu 40 000 Euro für zwei Jahre betragen (bei Hochschulen exklusive der Projektpauschale).
Links:
Die vollständige Ausschreibung mit weiterführenden Informationen zu Zuwendungsvoraussetzungen, zum Förderverfahren, Kontaktpersonen und mehr finden Sie hier: www.bmbf.de/foerderungen/21884.php